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   BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72 OWi   

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https://dejure.org/1972,1615
BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72 OWi (https://dejure.org/1972,1615)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72 OWi (https://dejure.org/1972,1615)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1972 - RReg. 6 St 507/72 OWi (https://dejure.org/1972,1615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in de vorigen Stand nach Fristsetzung zur Erklärung, ob der Betroffene dem beabsichtigten Beschlussverfahren widerspreche

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1724
  • BayObLGSt 1972, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 09.10.2020 - 206 StRR 268/20

    Verhältnis von Berufung und Wiedereinsetzungsantrag

    Die Berufung ist gem. § 315 Abs. 2 Satz 1 StPO lediglich für den Fall der Verwerfung des Wiedereinsetzungsgesuchs eingelegt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1972, 6 St 507/72 OWi, …
  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Zuzustimmen ist der Rechtsauffassung, daß gegen die Versäumung einer für den Widerspruch nach § 72 Abs. 1 OWiG gesetzten Äußerungsfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist (BayObLG NJW 1972, 1724; so auch OLG Frankfurt VRS 48, 369, 371; OLG Hamm VRS 48, 371, 372; Göhler 4. Aufl. § 72 OWiG Anm. 2 G; Kleinknecht 33. Aufl. § 72 OWiG Rn. 5; Rebmann-Poth-Herrmann § 72 OWiG Rz 4 a; Rotberg 5. Aufl. § 72 OWiG Anm. 9).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 4 Ws 220/15

    Strafvollstreckung: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Gewährung

    In der Rechtsprechung wurde dies für eine richterlich gesetzte Frist zur Begründung einer Beschwerde (OLG Karlsruhe, MDR 1983, 250), eine richterlich gesetzte Frist zur Begründung einer Berufung (OLG Dresden, Beschluss vom 20. Mai 1977 - 1 Ws 115/97 -, zit. nach juris) und - nach Rechtslage vor der Neufassung des § 72 Abs. 1 und Abs. 2 OWiG vom 19. Februar 1987 - für eine richterlich gesetzte Frist zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Entscheidung im Beschlusswege (BayObLG, NJW 1972, 1724) bereits entschieden.
  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

    Aufgrund der Versäumung des Termins ergangene Entscheidungen fallen ohne Weiteres weg, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs hierüber bedarf (vgl. OLG Köln VRS 71, 48, 53; BayObLGSt 1972, 43; KK/Maul StPO 8. Aufl. § 46 Rn. 4; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 74 Rn. 47; KK/Senge a.a.O. § 74 Rn. 49).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98

    Widerspruchsfrist

    Bei dieser richterlichen Frist handelte es sich nicht um eine eigentliche prozessuale Erklärungsfrist, sondern um eine sogenannte Zwischen- oder Sperrfrist, die sich in dem Zweck erschöpfte, den Betroffenen vor einer überraschenden Entscheidung des Gerichts zu schützen (vgl. BayObLGSt 1972, 43/46).
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